Lagerhallen haben oft die perfekten Dachflächen für Photovoltaik: große, flache, unverschattete Flächen mit Südausrichtung. Verpachten Sie Ihr Hallendach und kassieren Sie 25 Jahre Pacht – ohne eigene Investition.
Kostenloses Angebot anfordern →Supermärkte, Discounter und Fachmärkte haben drei Eigenschaften, die sie für Photovoltaik besonders wertvoll machen: große, meist unverschattete Flachdächer, einen hohen und vor allem tagsüber anfallenden Stromverbrauch durch Kühlung, Beleuchtung und Klimatisierung – und häufig ein ganzes Filialnetz unter einem Eigentümer.
Gerade die Deckungsgleichheit von Erzeugung und Verbrauch ist entscheidend: Eine PV-Anlage produziert am meisten, wenn die Sonne scheint – also genau dann, wenn auch die Kühlregale, Tiefkühltruhen und die Beleuchtung im Markt am meisten Strom ziehen. Diese hohe Eigenverbrauchsquote macht insbesondere das PPA-Modell attraktiv, bei dem der Markt seinen eigenen Solarstrom vergünstigt bezieht.
Bei kaum einem anderen Gebäudetyp passen Solarstrom-Erzeugung und Eigenverbrauch so gut zusammen wie beim Supermarkt: Die Kühlung läuft, wenn die Sonne scheint. Das macht das Dach doppelt wertvoll – als Pachtfläche und als Quelle für günstigen Eigenstrom.
In immer mehr Bundesländern gilt für gewerbliche Neubauten und teils auch bei umfassender Dachsanierung eine Solarpflicht. Supermärkte und Einkaufszentren fallen als Nichtwohngebäude regelmäßig darunter. Wer ohnehin neu baut, umbaut oder das Dach sanieren muss, kann die Pflicht über eine Verpachtung erfüllen – ohne eigenes Kapital. Welches Bundesland welche Regel hat, zeigt der Überblick zur Solarpflicht 2026.
Handelsketten und Filialisten profitieren besonders, weil sich mehrere Standorte gebündelt verpachten lassen. Statt jedes Dach einzeln zu vermarkten, lässt sich ein Portfolio aus mehreren Märkten in einem Rahmen behandeln – effizienter in der Abwicklung und attraktiver in den Konditionen. Schon ab 500 m² je Standort ist eine Fläche interessant; viele Wettbewerber winken erst ab 800 bis 1.500 m² ab.
Für die Verpachtung Ihres Supermarktdachs stehen vier Modelle zur Wahl: die jährliche Pacht (laufende Zahlungen über die Laufzeit), die Einmalzahlung (der kapitalisierte Pachtwert vorab, der je nach Laufzeit etwa dem 15- bis 18-Fachen einer Jahrespacht entspricht), die Sanierung gegen Pachtanrechnung (der Investor saniert das Dach, die Kosten werden verrechnet) sowie das PPA-Modell (vergünstigter Eigenstrombezug). Welches Modell sich rechnet, hängt von Dachzustand, Verbrauch und Ihren Zielen ab. Details im Ratgeber zu Pacht und Berechnung.
Ob einzelner Markt oder Filialnetz – wir prüfen kostenlos, welche Pachtchance in Ihrer Dachfläche steckt und welches Vergütungsmodell passt.
Kostenlose Eignungsprüfung →Bei uns sind Flächen schon ab etwa 500 m² je Standort interessant. Viele Wettbewerber verlangen 800 bis 1.500 m². Gerade kleinere Märkte und einzelne Filialen, die anderswo abgewiesen werden, finden hier eine Lösung. Bei Filialnetzen lassen sich mehrere Standorte bündeln.
Ja, über das PPA-Modell. Da Supermärkte tagsüber – wenn die Sonne scheint – durch Kühlung, Beleuchtung und Klimatisierung viel Strom verbrauchen, ist die Eigenverbrauchsquote besonders hoch. Der auf Ihrem Dach erzeugte Solarstrom kann vergünstigt direkt im Markt genutzt werden.
Ja. Filialnetze sind ein idealer Fall: Mehrere Standorte können in einem Rahmen behandelt werden, was die Abwicklung vereinfacht und die Konditionen verbessert. Jeder Standort sollte dabei die Mindestfläche von rund 500 m² erreichen.
Dann kommt das Modell „Sanierung gegen Pachtanrechnung" in Frage: Der Investor übernimmt die Dachsanierung, die Kosten werden mit dem Pachtwert verrechnet. Bei asbesthaltigen Dächern ist die fachgerechte Sanierung ohnehin Voraussetzung für die PV-Montage und lässt sich so ohne Eigenkapital lösen.
Nein. Die Anlage wird auf dem Dach montiert; der Verkaufsbetrieb im Inneren läuft normal weiter. Die Installation wird so geplant, dass Anlieferung und Öffnungszeiten möglichst wenig berührt werden. Wartung und Betrieb der Anlage übernimmt der Investor.