Scheunendächer gehören zu den attraktivsten Flächen für die Photovoltaik-Verpachtung: Sie sind groß, unverschattet und werden ohnehin nicht anders genutzt. Entscheidend sind drei Dinge: die Gesamtfläche aller Gebäude des Hofs, die Eindeckung und die Statik. Ab etwa 500 m² zusammenhängender Fläche wird es für Investoren interessant, Trapezblech bringt die höchste Pacht, und ein Asbestdach schließt die Verpachtung nicht aus, sondern eröffnet den Weg über die Sanierung gegen Pachtanrechnung.
Warum Scheunendächer für Investoren besonders interessant sind
Eine Scheune hat aus Sicht eines Photovoltaik-Investors mehrere Vorteile gegenüber einem gewöhnlichen Gewerbedach. Die Flächen sind meist rechteckig, wenig gegliedert und frei von Aufbauten wie Lüftungsanlagen oder Lichtkuppeln, was die Belegung planbar macht. Die Umgebung ist selten verschattet, weil Höfe in der Regel frei liegen. Und viele landwirtschaftliche Betriebe verfügen bereits über einen leistungsfähigen Netzanschluss oder sogar eine eigene Trafostation, was einen der teuersten Posten eines Projekts entschärft.
Hinzu kommt ein Punkt, den viele Eigentümer unterschätzen: Auf einem Hof steht selten nur ein Gebäude. Zur Scheune kommen Stallungen, Maschinenhallen, Remisen oder Unterstände. Für die Wirtschaftlichkeit zählt nicht die einzelne Scheune, sondern die Summe aller geeigneten Dachflächen, denn die Fixkosten eines Projekts, also Planung, Netzanschluss, Anfahrt und Gerüst, verteilen sich über die gesamte Anlage. Es lohnt sich deshalb fast immer, alle Gebäude gemeinsam prüfen zu lassen statt nur die größte Halle.
Welche Scheunen sich eignen und welche nicht
Die Eindeckung ist der größte Einzelfaktor für die Höhe der Pacht. Ein Trapezblechdach ist der Idealfall: Die Unterkonstruktion ist günstig, die Module lassen sich schnell und ohne Dachdurchdringung montieren, die Montagezeit ist kurz. Entsprechend hoch fällt die Pacht aus. Ziegeldächer sind dagegen deutlich aufwendiger, weil jeder Dachhaken einzeln gesetzt und der Ziegel bearbeitet werden muss. Das kostet Zeit und Material und drückt die Pacht spürbar, schließt eine Verpachtung aber nicht grundsätzlich aus, sofern die Fläche groß genug ist. Faserzement-Wellplatten, die auf älteren Scheunen sehr verbreitet sind, verdienen eine eigene Betrachtung, siehe den nächsten Abschnitt.
Ein zweites Kriterium ist die Restlebensdauer. Wird das Dach nicht ohnehin saniert, sollte es die gesamte Vertragslaufzeit tragen können, also mindestens 20 Jahre. Eine Sanierung unter einer bereits stehenden Anlage ist technisch möglich, aber teuer und für beide Seiten unattraktiv. Ein Dach, das in zehn Jahren fällig wäre, gehört deshalb vorher saniert, und genau dafür gibt es das Sanierungsmodell.
Asbestdach auf der Scheune: kein Ausschluss, sondern ein Hebel
Viele Scheunen aus der Zeit vor 1993 sind mit asbesthaltigen Faserzement-Wellplatten gedeckt. Auf solchen Dächern darf keine Photovoltaik montiert werden, weil dafür in die Dachhaut eingegriffen werden müsste und das bei asbesthaltigem Material nicht zulässig ist. Ohne Sanierung fällt die Fläche also aus der Belegung heraus.
Wichtig zu wissen: Ob eine Platte Asbest enthält, lässt sich mit dem bloßen Auge nicht erkennen, Wellplatten mit und ohne Asbest sehen identisch aus. Ausschlaggebend ist das Baujahr der Eindeckung, denn Asbest ist in Deutschland seit 1993 verboten. Sicherheit gibt letztlich nur eine Materialprobe im Labor.
Liegt tatsächlich Asbest vor, wird daraus oft der wirtschaftlich interessanteste Fall. Der Investor beteiligt sich an der Erneuerung des Dachs, die Kosten werden mit den Pachterlösen verrechnet. Kostenlos wird die Sanierung dadurch nicht, gerade die fachgerechte Entsorgung von Asbest ist teuer, aber Ihr Eigenanteil sinkt deutlich und verteilt sich über die Laufzeit statt als große Einmalausgabe anzufallen. Und Sie lösen ein Problem, das ohnehin irgendwann ansteht. Die Details dazu stehen in unserem Ratgeber zur Asbestdach-Sanierung mit Photovoltaik.
Statik: was ein Scheunendach tragen muss
Eine Aufdach-Photovoltaikanlage bringt je nach System ein Zusatzgewicht in der Größenordnung von 15 bis 25 Kilogramm pro Quadratmeter auf das Dach. Bei modernen Hallen ist das unkritisch, bei älteren Scheunen mit Holzbindern muss die Tragfähigkeit geprüft werden. Diese Prüfung übernimmt der Investor im Rahmen der Projektentwicklung, Sie müssen dafür nichts vorlegen und nichts bezahlen. Vorhandene Statikunterlagen beschleunigen den Prozess allerdings erheblich. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Statik von Hallendächern.
Wie viel Pacht bringt ein Scheunendach?
Bei der jährlichen Pacht liegt die marktübliche Spanne 2026 zwischen 2 und 6 Euro pro Quadratmeter und Jahr. Bei einer Einmalzahlung sind 100 bis 180 Euro je kWp installierter Leistung üblich, wobei pro kWp rund 6 Quadratmeter Dachfläche benötigt werden. Wo genau ein konkretes Dach in dieser Spanne landet, entscheiden Eindeckung, Statik, Flächengröße und vor allem der Netzanschluss. Eine bereits vorhandene Trafostation auf dem Hof hebt die Pacht spürbar an, weil sie dem Investor erhebliche Anschlusskosten erspart.
Einen ersten Anhaltspunkt für Ihre eigene Fläche liefert unser Dachpacht-Rechner. Eine belastbare Zahl entsteht erst nach Prüfung von Dachart, Statik und Netzanschluss, die Spanne hilft aber bei der Einordnung.
Ablauf: von der Anfrage bis zum Vertrag
Am Anfang steht eine kurze Beschreibung des Hofs: welche Gebäude vorhanden sind, wie groß die Dachflächen ungefähr sind, welche Eindeckung sie haben und wie alt sie sind. Daraus entsteht eine erste Einschätzung, ob und in welcher Größenordnung ein Projekt darstellbar ist. Danach folgen die Belegungsplanung, die Prüfung von Statik und Netzanschluss und schließlich das konkrete Pachtangebot. Erst wenn dieses Angebot vorliegt, wird es verbindlich, bis dahin entstehen Ihnen keine Kosten und keine Verpflichtungen.
Was im späteren Vertrag geregelt wird, von der Laufzeit über die Zugangsrechte bis zum Umgang mit der Anlage nach Vertragsende, beschreibt unser Ratgeber zum Dachnutzungsvertrag. Für Betriebe mit anstehender Hofübergabe ist zusätzlich der Beitrag zur Hofnachfolge mit laufendem Pachtvertrag relevant.
Häufige Fragen zur Verpachtung von Scheunendächern
Auch Stallungen, Reithallen und Maschinenhallen lassen sich einbeziehen, oft sogar mit besserem Ergebnis als die Scheune allein. Einen eigenen Überblick dazu bieten unsere Seiten zum Stalldach und zur Reithalle.